Studieren in Deutschland: Jetzt das Studentenvisum für Deutschland beantragen

Was ist das deutsche Studentenvisum?
Das deutsche Studentenvisum ist eine Art von Visum, das es internationalen Studenten erlaubt, für einen bestimmten Zeitraum in Deutschland zu studieren und zu leben. Es wird auch als "Aufenthaltserlaubnis für Studenten" oder "Studentenvisum zu Studienzwecken" bezeichnet.
Was kann ich mit einem deutschen Studentenvisum tun?
Mit einem deutschen Studentenvisum dürfen Sie:
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Studieren: Der Hauptzweck eines Studentenvisums ist es, Ihnen ein Studium in Deutschland zu ermöglichen. Sie können Vorlesungen besuchen, am Unterricht teilnehmen und sich an anderen akademischen Aktivitäten beteiligen.
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Teilweise arbeiten-: Internationale Studierende dürfen in Deutschland in Teilzeit-arbeiten, in der Regel bis zu 120 volle oder 240 halbe Tage pro Jahr. Dies kann Ihnen helfen, sich während des Studiums finanziell zu unterstützen.
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Reisen innerhalb des Schengen-Raums: Mit einem deutschen Studentenvisum können Sie innerhalb des Schengen-Raums bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180-Tagen frei reisen.
Was kann ich mit einem deutschen Studentenvisum nicht tun?
Es gibt auch einige Dinge, die Sie mit einem Studentenvisum nicht tun können:
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Vollzeit arbeiten-: Sie dürfen zwar in Teilzeit-arbeiten, aber nicht in Vollzeit-mit einem Studentenvisum.
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Verlängern Sie Ihren Aufenthalt aus nicht-akademischen Gründen: Sobald Ihr Studium abgeschlossen ist, können Sie Ihren Aufenthalt in Deutschland nicht aus-akademischen Gründen verlängern, z. B. um eine Arbeit zu suchen oder ein Unternehmen zu gründen.
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Aufenthalt in Deutschland auf unbestimmte Zeit: Das Studentenvisum ist nur für die Dauer Ihres Studiums gültig. Sie können also nicht unbegrenzt in Deutschland bleiben, ohne ein anderes Visum oder eine andere Aufenthaltserlaubnis zu erhalten.
Wer kann ein deutsches Studentenvisum beantragen?
Internationale Studierende, die bestimmte Kriterien erfüllen, können ein Studentenvisum für Deutschland beantragen. Um für das Visum in Frage zu kommen, müssen Sie:
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Sie müssen an einer anerkannten Universität oder Hochschule in Deutschland zugelassen sein: Sie müssen einen Nachweis über die Immatrikulation oder die Zulassung zu einem Studiengang in Deutschland haben, bevor Sie ein Studentenvisum beantragen können.
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Sie müssen über ausreichende finanzielle Mittel verfügen: Sie müssen nachweisen können, dass Sie über genügend Geld verfügen, um Ihren Lebensunterhalt während Ihres Studiums in Deutschland zu bestreiten. Dazu können Kontoauszüge, Stipendien oder andere Formen der finanziellen Unterstützung gehören.
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Sie müssen krankenversichert sein: Sie müssen eine Krankenversicherung haben, die in Deutschland für die Dauer Ihres Aufenthalts gültig ist.
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Erfüllen Sie die Sprachanforderungen: Je nach Programm, für das Sie sich anmelden, müssen Sie möglicherweise Deutschkenntnisse nachweisen.
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Erfüllen Sie alle anderen spezifischen Anforderungen: Je nach Ihrem Herkunftsland und dem Programm, für das Sie eingeschrieben sind, müssen Sie möglicherweise zusätzliche Anforderungen erfüllen, z. B. eine ärztliche Untersuchung absolvieren oder ein polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.
Können Minderjährige ein deutsches Studienvisum beantragen?
Minderjährige, die in Deutschland studieren möchten, müssen ebenfalls ein Studentenvisum beantragen, aber es gibt einige zusätzliche Anforderungen und Überlegungen für minderjährige Bewerber.
Wenn der Minderjährige unter 16 Jahre alt ist, müssen die Eltern oder Erziehungsberechtigten das Visum in seinem Namen beantragen. Ist der Minderjährige zwischen 16 und 18 Jahren alt, kann er den Antrag unter Umständen selbst stellen, muss aber trotzdem die Zustimmung der Eltern nachweisen.
Außerdem müssen Minderjährige möglicherweise zusätzliche Unterlagen vorlegen, um nachzuweisen, dass sie während ihres Aufenthalts in Deutschland angemessen untergebracht und beaufsichtigt werden. Dies kann ein Einladungsschreiben einer Gastfamilie oder ein Nachweis über Vereinbarungen mit einem Studentenwohnheim oder einer anderen Unterkunft sein.
Möglicherweise muss der Minderjährige auch zusätzliche Unterlagen vorlegen, um nachzuweisen, dass er über ausreichende finanzielle Mittel verfügt, um während seines Studiums in Deutschland seinen Lebensunterhalt zu bestreiten.
Schließlich müssen Minderjährige möglicherweise zusätzliche Unterlagen einreichen, um nachzuweisen, dass sie in einem geeigneten akademischen Programm eingeschrieben sind und dass sie alle sprachlichen oder sonstigen Anforderungen für das Programm erfüllen.
Insgesamt kann das Antragsverfahren für ein Deutschland-Studentenvisum für Minderjährige komplexer sein als für erwachsene Antragsteller, daher ist es wichtig, den Prozess lange vor dem geplanten Abreisedatum zu beginnen.
Visumbefreiung: Wer braucht dieses Dokument nicht zu beantragen?
Staatsangehörige der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz benötigen für ein Studium in Deutschland kein Visum. Dazu gehören Staatsangehörige von Ländern wie Österreich, Belgien, Dänemark, Frankreich, Italien, den Niederlanden, Spanien, Schweden und vielen anderen.
Aber auch wenn Sie Staatsbürger eines EU- oder EWR-Landes sind, müssen Sie sich möglicherweise bei den örtlichen Behörden anmelden, sobald Sie in Deutschland angekommen sind, um Ihr Studium zu beginnen.
-Darüber hinaus können Staatsangehörige bestimmter anderer Länder für kurze-Aufenthalte von bis zu 90 Tagen visumfrei nach Deutschland einreisen. Dazu gehören Staatsangehörige von Ländern wie den Vereinigten Staaten, Kanada, Japan und Australien.
Wenn Sie jedoch planen, länger als 90 Tage in Deutschland zu studieren, müssen Sie ein Studentenvisum beantragen. Auch Staatsangehörige von Ländern, die von der Visumspflicht-befreit sind, müssen ein Visum beantragen, wenn sie für einen längeren Zeitraum in Deutschland studieren wollen.
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