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Flagge von Slowenien Slowenien-Visum online beantragen

Beantrage dein Schengen-Visum für Slowenien bequem online mit iVisa – wir prüfen deinen Antrag und begleiten dich durch jeden Schritt.

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Zwei Touristen schauen auf ein Handy

Slovenia visa requirements

Die meisten ausländischen Staatsangehörigen müssen vor einer Reise nach Slowenien zu touristischen, geschäftlichen, Studien- oder Arbeitszwecken ein Schengen-Visum beantragen. Staatsangehörige der USA, Großbritanniens, Kanadas und Australiens sind für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen von dieser Pflicht befreit. Slowenien bietet keinen klassischen Visum-bei-Ankunft-Service (VoA) an. Staatsangehörige von EU- und EWR-Mitgliedstaaten brauchen für keine Aufenthaltsdauer ein Visum.

Reisende, die nach Slowenien einreisen, müssen derzeit vor der Abreise keine verpflichtende digitale Einreisekarte ausfüllen. Seit Anfang 2026 müssen sich jedoch alle Nicht-EU-Reisenden an der Grenze über das EU-Einreise-/Ausreisesystem (EES) biometrisch registrieren.

Die allgemeinen Visumanforderungen für Slowenien sind:

Reisepass, der mindestens drei Monate über das geplante Abreisedatum aus dem Schengen-Raum hinaus gültig und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde

Ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular

Aktuelles Passfoto, das den Schengen-Anforderungen entspricht

Reisedetails (etwa Flugreservierung und Adresse der Unterkunft)

Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Aufenthaltsdauer

Reisekrankenversicherung mit einer Deckung von mindestens 30.000 € im Schengen-Raum

Nachweis des Reisezwecks

Slovenia visas available through iVisa

  • Republik Slowenien Schengen-Visum (Typ C)
  • ETIAS für Slowenien (demnächst verfügbar)*
  • Slowenien Flughafen Transitvisum (Typ A)*
  • Slowenien Nationales Visum (Typ D)*
  • Nationales Visum (Typ D)*
  • Aufenthaltserlaubnis für digitale Nomaden*
  • Kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis*
  • Genehmigungen für Studierende und Forschende*
  • Genehmigung zur Familienzusammenführung*

Republik Slowenien Schengen-Visum (Typ C)

Zweck: Das Schengen-Visum der Republik Slowenien (Typ C) ist für Reisende, die zu touristischen Zwecken, für Geschäftsreisen, kurzfristiges Studium oder den Besuch von Freunden und Familie in die Republik Slowenien reisen.

Wann beantragen: Es wird empfohlen, den Antrag mindestens drei bis vier Wochen im Voraus zu stellen. Sie können den Antrag bis zu sechs Monate vor der Abreise stellen, jedoch nicht später als 15 Tage davor.

Gültigkeit und Verlängerungen: Das Visum erlaubt einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen. Verlängerungen werden nur in Ausnahmefällen gewährt, z. B. bei medizinischen Notfällen oder höherer Gewalt.

Einreisen: Je nach Reisehistorie und Bedarf wird es für einfache, doppelte oder mehrfache Einreisen ausgestellt. Häufig Reisende können ein Mehrfachvisum erhalten, das ein bis fünf Jahre gültig ist.

Einreiseorte: Inhaber können über jede internationale Grenze einreisen, darunter der Flughafen Ljubljana Jože Pučnik (LJU), der Hafen von Koper oder Landgrenzen zu Nicht-Schengen-Nachbarstaaten.

Ausstellungsformat: Das Visum ist ein physischer Aufkleber, der in Ihren Reisepass eingeklebt wird. Sie müssen persönlich eine Botschaft der Republik Slowenien oder ein Visazentrum (z. B. VFS Global) aufsuchen, um Fingerabdrücke und ein digitales Foto abzugeben.

ETIAS für Slowenien (demnächst verfügbar)*

ETIAS (Europäisches Reiseinformations- und Genehmigungssystem) ist kein Visum. Es handelt sich um eine verpflichtende elektronische Reisegenehmigung für visumfreie Reisende, die nach Slowenien und in den weiteren Schengen-Raum einreisen. Sie dient dazu, die Sicherheit zu erhöhen, indem Reisende vor ihrer Ankunft an der Grenze vorab überprüft werden.

  • Wer benötigt sie: Reisende aus über 60 visumfreien Ländern, darunter die Vereinigten Staaten von Amerika, das Vereinigte Königreich, Kanada, Australien und Neuseeland

  • Zweck: Tourismus, Geschäftsreisen, Durchreise oder kurzfristige medizinische/Studienaufenthalte

  • Aufenthaltsdauer: Bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen

  • Gültigkeit: 3 Jahre oder bis Ihr Reisepass abläuft, je nachdem, was zuerst eintritt

*Bitte beachten Sie: ETIAS ist noch nicht in Kraft. Bis zur offiziellen Einführung können visumfreie Reisende weiterhin nur mit einem gültigen Reisepass nach Slowenien einreisen. Nach der Einführung wird es eine sechsmonatige Übergangsfrist geben, in der die Genehmigung empfohlen, aber noch nicht zwingend für die Einreise vorgeschrieben ist.

Slowenien Flughafen Transitvisum (Typ A)*

Dieses Visum ist erforderlich für Staatsangehörige bestimmter Länder, die sich im internationalen Transitbereich eines Flughafens in Slowenien aufhalten, ohne das Staatsgebiet zu betreten.

*Derzeit bieten wir dieses Visum nicht an.

Slowenien Nationales Visum (Typ D)*

Das nationale Visum für Slowenien ist ein Visum für einen längeren Aufenthalt, das für Personen bestimmt ist, die sich länger als 90 Tage, aber höchstens ein Jahr in Slowenien aufhalten möchten. Es wird in der Regel für Familienzusammenführung, ein langfristiges Studium, professionelle Sportler oder humanitäre Gründe ausgestellt. Mit diesem Visum können Sie nach der Einreise nach Slowenien eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.

*Dieses Visum bieten wir derzeit nicht an.

Nationales Visum (Typ D)*

Eine Einreise- und Aufenthaltserlaubnis für Aufenthalte zwischen 90 Tagen und einem Jahr. Sie richtet sich an bestimmte Gruppen, etwa Familienangehörige von Staatsangehörigen Sloweniens oder der Europäischen Union, Teilnehmende an langfristigen Bildungsprogrammen (über 3 Monate) oder spezialisierte Fachkräfte (z. B. Sportler und Reporter). Sie ist bis zu 1 Jahr gültig und kann nicht verlängert werden, erlaubt Ihnen jedoch, nach der Einreise nach Slowenien einen Aufenthaltstitel zu beantragen.

Dieses Visum bieten wir derzeit nicht an.

Aufenthaltserlaubnis für digitale Nomaden*

Eine Genehmigung für Remote-Beschäftigte aus Staaten außerhalb der Europäischen Union (EU) und des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR), die bei Unternehmen angestellt sind, die nicht in Slowenien registriert sind. Es ist ein Nachweis über ausländische Einkünfte erforderlich (mindestens 3.200 € pro Monat). Sie ist 1 Jahr gültig und kann nicht verlängert werden; eine erneute Antragstellung ist jedoch sechs Monate nach Ablauf möglich.

Wir bieten diese Genehmigung derzeit nicht an.

Kombinierte Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis*

Diese kombinierte Genehmigung berechtigt Sie, in Slowenien zu leben und für einen slowenischen Arbeitgeber zu arbeiten. Sie richtet sich an ausländische Staatsangehörige mit einem lokalen Arbeitsvertrag. Sie ist in der Regel 1 Jahr gültig und kann, solange das Arbeitsverhältnis fortbesteht, jeweils um bis zu 2 Jahre verlängert werden.

Derzeit bieten wir diese Genehmigung nicht an.

Genehmigungen für Studierende und Forschende*

Für Personen, die an einer akkreditierten slowenischen Bildungseinrichtung oder in ein Forschungsprojekt aufgenommen wurden. Die Aufenthaltserlaubnis für Studierende gilt für die Dauer des Studienprogramms zuzüglich einer kurzen Karenzzeit. Die Aufenthaltserlaubnis für Forschende ist für Personen, die eine Aufnahmevereinbarung mit einer lokalen Forschungseinrichtung haben.

*Diese Aufenthaltserlaubnisse bieten wir derzeit nicht an.

Genehmigung zur Familienzusammenführung*

Für Ehepartner, Lebenspartner oder minderjährige Kinder eines ausländischen Staatsangehörigen, der bereits in Slowenien lebt. Sie richtet sich an abhängige Familienangehörige, die mit ihrem Sponsor zusammenleben möchten. Ihre Gültigkeit ist in der Regel an den Status des primären Genehmigungsinhabers gebunden.

Derzeit bieten wir diese Genehmigung nicht an.

Slovenia visa prices and processing times

Republik Slowenien Schengen-Visum (Typ C)

Preise ab 369,95 €

Gültigkeit: 3 Monate ab Ausstellung
Einmalige Einreise
90 Tage
Schnellste Lieferung: 15 Minuten

Slovenia visa quick facts

Häufigster Ablehnungsgrund?

Schwache Bindungen zum Heimatland

Termin erforderlich?

Ja

Durchschnittliche Bearbeitungsdauer?

15–45 Tage

So beantragst du dein Visum für Slowenien mit iVisa

1

Fülle deinen Online-Antrag aus

Beantworte ein paar einfache Fragen, damit wir herausfinden, ob du ein Schengen-Visum für Slowenien, ein nationales Visum (Typ D), ETIAS oder ein anderes slowenisches Dokument brauchst. Lade anschließend deine Unterlagen hoch und zahle sicher. Du kannst deinen Fortschritt speichern und jederzeit zurückkehren. Die meisten sind in weniger als 10 Minuten abgeschlossen.

Bei unklaren Fragen begleiten wir dich während des gesamten Antrags.

2

Wir prüfen deinen Antrag

Das slowenische Visumsystem gilt als anspruchsvoll – dein Foto muss die richtige Größe haben und dein Passscan muss gute Qualität haben.

Keine Sorge: Wir prüfen deinen Antrag darauf, ob etwas zu Verzögerungen führen könnte. Einer unserer Experten kontrolliert alles auf Fehler oder fehlende Angaben, damit er bereit zum Einreichen ist. Diese Prüfung ist schnell, aber gründlich.

3

Wir reichen ihn zur behördlichen Bearbeitung ein

Wir sind nicht die slowenische Regierung, aber wir reichen deinen Antrag bei den zuständigen Behörden ein und stehen dir bei, falls es Rückfragen gibt.

4

Erhalte dein Schengen-Visum für Slowenien

Wir erklären dir, wie du dein genehmigtes Schengen-Visum für deine Reise verwendest.

Frau am Flughafen mit Reisepass und Bordkarte in der Hand

Warum iVisa wählen?

Ein Visum auf eigene Faust zu beantragen, kann verwirrend und zeitaufwendig sein. iVisa vereinfacht den Prozess, reduziert Fehler und gibt dir ein gutes Gefühl.

Vorteil

Selbst beantragen

iVisa

Einfache, unkomplizierte Formulare Nicht enthalten Eingeschlossen
Rund-um-die-Uhr-Support durch Visa-Experten Nicht enthalten Eingeschlossen
Fehlererkennung zur Vermeidung von Ablehnungen Nicht enthalten Eingeschlossen
Der einfachste Reisepass-Scan der Welt Nicht enthalten Eingeschlossen
Mehrere Zahlungsmethoden Nicht enthalten Eingeschlossen

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24/7Kundendienst

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70,000+ Bewertungen

10 Jahre Erfahrung

98%  Visum-Genehmigungsrate

Slovenia visa FAQs

What travelers commonly ask about Slovenia visas.

Die übliche Bearbeitungszeit beträgt 15 Kalendertage ab dem Tag, an dem dein Antrag bei der Botschaft oder dem Konsulat eingeht. In der Hauptreisezeit oder wenn zusätzliche Unterlagen erforderlich sind, kann es jedoch bis zu 45 Tage dauern. Es empfiehlt sich, mindestens 3–4 Wochen vor deiner Abreise zu beantragen.

Du musst nur dann über Slowenien beantragen, wenn es dein Hauptreiseziel ist. Das ist das Land, in dem du die meisten Nächte verbringst. Wenn du in zwei Ländern gleich viele Nächte bleibst (z. B. 5 in Slowenien und 5 in Österreich), solltest du bei der Botschaft des Landes beantragen, in das du zuerst einreist.

Nein, für kurze Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen bleiben Staatsangehörige dieser Länder visumfrei. Reisende sollten jedoch zwei neue Systeme kennen:

EES (Einreise-/Ausreisesystem): Verlangt von allen Nicht-EU-Reisenden, an der Grenze Fingerabdrücke und einen Gesichtsscan abzugeben.

ETIAS: Voraussichtlicher Start Ende 2026; sobald es aktiv ist, brauchen visumfreie Reisende vor dem Abflug diese digitale Genehmigung.

ETIAS (European Travel Information and Authorization System) wird voraussichtlich im letzten Quartal 2026 vollständig einsatzbereit sein. Sobald es aktiv ist, müssen Reisende aus visumfreien Ländern (etwa den USA, Großbritannien und Kanada) diese Genehmigung online beantragen, bevor sie ihren Flug antreten oder nach Slowenien einreisen.

Unser Team arbeitet mit einem auf Schengen-Visa spezialisierten Rechtspartner zusammen. Dieser prüft deinen Antrag auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sobald die Behörden ihn genehmigt haben, benachrichtigen wir dich per E-Mail über die nächsten Schritte.

Die „90/180-Regel” bedeutet, dass du dich innerhalb eines beliebigen zusammenhängenden Zeitraums von 180 Tagen höchstens 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten darfst. Der Zeitraum von 180 Tagen ist nicht fix, sondern wird von jedem Tag, an dem du dich im Schengen-Raum aufhältst, rückwärts gezählt.

Beispiel:

Du reist am 1. Januar in den Schengen-Raum ein

Du bleibst 30 Tage und reist am 30. Januar aus

In den letzten 180 Tagen hast du 30 Tage genutzt

Dir bleiben noch 60 Tage

Wenn du später zurückkehrst:

Du bleibst 40 weitere Tage

Jetzt hast du insgesamt 70 Tage genutzt

Dir bleiben nur 20 Tage, bis ältere Tage aus dem Zeitfenster von 180 Tagen „herausfallen”

Das Verlassen des Schengen-Raums „setzt” nichts zurück – nur die Zeit tut das.

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