Schweizerische Eidgenossenschaft Schengen-Visum (Typ C)
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Die Schweiz ist Teil des Schengen-Raums und erlaubt Staatsangehörigen vieler Länder – darunter die USA, Kanada, das Vereinigte Königreich, Australien, Japan und weitere – die visumfreie Einreise zu touristischen, geschäftlichen oder familiären Zwecken für bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen. Ein Visum bei Ankunft bietet die Schweiz nicht an. Staatsangehörige der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz brauchen für Einreise, Aufenthalt oder Arbeit in der Schweiz kein Visum.
Reisende, die ein Visum benötigen, müssen vor der Abreise ein Schengen-Visum (kurzer Aufenthalt, Typ C) für Besuche bis zu 90 Tagen oder ein Schweizer nationales Visum für langen Aufenthalt (Typ D) für Aufenthalte über 90 Tage beantragen.
Allgemeine Anforderungen für ein Visum für die Schweiz:
Reisepass, der noch mindestens drei Monate über das geplante Abreisedatum aus dem Schengen-Raum hinaus gültig und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde
Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular
Aktuelles Passfoto, das den Schengen-Anforderungen entspricht
Reisedetails (etwa Flugbuchung und Adresse der Unterkunft)
Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Dauer des Aufenthalts
Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 € im Schengen-Raum
Nachweis des Reisezwecks
Zweck: Das Schengen-Visum für die Schweiz (Kurzaufenthaltsvisum – Typ C) richtet sich an Reisende, die die Schweiz und andere Staaten des Schengen-Raums zu touristischen Zwecken, Besichtigungen, Urlaub, dem Besuch von Familie oder Freunden, kurzen Geschäftsreisen, der Teilnahme an kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen oder anderen kurzfristigen Zwecken besuchen.
Antragszeitpunkt: Es wird empfohlen, den Antrag mindestens 3–4 Wochen vor der Reise zu stellen. Anträge können frühestens 6 Monate vor der geplanten Reise (9 Monate für Seeleute) und spätestens 15 Kalendertage vor der Abreise eingereicht werden.
Dauer und Verlängerungen Das Visum erlaubt einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen im Schengen-Raum. Verlängerungen werden nur in Ausnahmefällen gewährt, etwa bei höherer Gewalt, aus humanitären Gründen oder aus schwerwiegenden persönlichen Gründen, und müssen von der zuständigen kantonalen Migrationsbehörde in der Schweiz genehmigt werden.
Einreisen: Das Visum kann je nach Reisebedarf als Visum für einfache, doppelte oder mehrfache Einreise ausgestellt werden.
Grenzübergänge: Inhaberinnen und Inhaber eines Schengen-Visums für die Schweiz können über jeden offiziellen Grenzübergang in der Schweiz oder in einem anderen Schengen-Mitgliedstaat einreisen, einschließlich internationaler Flughäfen (wie Flughafen Zürich, Flughafen Genf und EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg) sowie Landgrenzen innerhalb des Schengen-Raums.
Ausstellungsformat: Das genehmigte Visum wird als Visumaufkleber im Reisepass der antragstellenden Person ausgestellt. Reisende müssen bei der Einreise in den Schengen-Raum einen Reisepass mit gültigem Visumaufkleber mitführen.
Das nationale Visum für die Schweiz ist ein Visum für längere Aufenthalte, das für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen erforderlich ist. Es ist die Hauptoption für Studierende an Universitäten, Arbeitnehmer (mit einer Schweizer Arbeitserlaubnis) oder für die Familienzusammenführung. Dieses Visum unterliegt der Genehmigung des jeweiligen schweizerischen Kantons, in dem der Antragsteller seinen Wohnsitz nehmen möchte.
*Dieses Visum bieten wir derzeit nicht an.
ETIAS (Europäisches Reiseinformations- und Genehmigungssystem) ist kein Visum. Es handelt sich um eine verpflichtende elektronische Reisegenehmigung für visumfreie Reisende, die in die Schweiz und den gesamten Schengen-Raum einreisen. Das System dient der Verbesserung der Sicherheit, indem es Reisende vor ihrer Ankunft an der Grenze überprüft.
Wer benötigt ETIAS: Reisende aus über 60 visumfreien Ländern, darunter die Vereinigten Staaten von Amerika, das Vereinigte Königreich, Kanada, Australien und Neuseeland
Zweck: Tourismus, Geschäftsreisen, Transit oder kurzfristige Aufenthalte zu medizinischen/studienbezogenen Zwecken
Aufenthaltsdauer: Bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen
Gültigkeit: 3 Jahre oder bis zum Ablauf Ihres Reisepasses, je nachdem, was zuerst eintritt
*Bitte beachten Sie: ETIAS ist noch nicht in Kraft. Bis zur offiziellen Einführung können visumfreie Reisende weiterhin nur mit einem gültigen Reisepass in die Schweiz einreisen. Nach der Einführung gibt es eine sechsmonatige Übergangsfrist, in der die Genehmigung empfohlen, aber für die Einreise noch nicht zwingend erforderlich ist.
Beantworte ein paar einfache Fragen, damit wir für dich ermitteln, ob du ein Schweizer Schengen-Visum oder ein anderes Dokument für deine Reise in die Schweiz brauchst. Lade anschließend deine Unterlagen hoch und zahle sicher. Du kannst deinen Fortschritt speichern und jederzeit zurückkehren. Die meisten sind in weniger als 10 Minuten fertig.
Bei unklaren Schritten begleiten wir dich durch den gesamten Antrag.
Das Schweizer Visumsystem gilt als heikel – dein Foto muss die richtige Größe haben und dein Passscan muss in guter Qualität vorliegen. Keine Sorge: Wir prüfen deinen Antrag sorgfältig auf mögliche Verzögerungen.
Wir sind nicht die Schweizer Regierung, aber wir reichen deinen Antrag bei den zuständigen Behörden ein und stehen dir bei, falls es Rückfragen gibt.
Sobald dein Visum genehmigt wurde, benachrichtigen wir dich per E-Mail und erklären dir, wie du es für deine Reise verwendest.
Ein Visum auf eigene Faust zu beantragen kann verwirrend und zeitaufwendig sein. iVisa vereinfacht den Ablauf, reduziert Fehler und gibt dir ein gutes Gefühl.
| Vorteil | Selbst beantragen |
iVisa |
|---|---|---|
| Einfache, unkomplizierte Formulare | Nicht enthalten | Eingeschlossen |
| Rund-um-die-Uhr-Support durch Visa-Experten | Nicht enthalten | Eingeschlossen |
| Fehlererkennung zur Vermeidung von Ablehnungen | Nicht enthalten | Eingeschlossen |
| Der einfachste Reisepass-Scan der Welt | Nicht enthalten | Eingeschlossen |
| Mehrere Zahlungsmethoden | Nicht enthalten | Eingeschlossen |
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98% Visum-Genehmigungsrate
Was Reisende häufig zu Schweiz-Visen fragen.
Berechnet wird dies nach dem Prinzip des „rollierenden Zeitfensters”: An jedem Tag deines Aufenthalts darfst du in den vorangegangenen 180 Tagen nicht mehr als 90 Tage im Schengen-Raum verbracht haben.
Bis dahin müssen visumfreie Reisende (etwa aus den USA, dem Vereinigten Königreich und Kanada) noch keine ETIAS beantragen und können weiterhin mit einem gültigen Reisepass einreisen.
Sobald sie Ende 2026 eingeführt ist, ist die ETIAS eine digitale Reisegenehmigung, die mit deinem Reisepass verknüpft und 3 Jahre lang oder bis zum Ablauf deines Passes gültig ist.
Für visumpflichtige Staatsangehörige: Ja, du musst einen Nachweis über eine Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 € (ca. 28.000 CHF) vorlegen, die für den gesamten Schengen-Raum gilt.
Für visumfreie Staatsangehörige: Nein, sie ist für die Einreise gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. Die Gesundheitskosten in der Schweiz zählen zu den höchsten der Welt, ebenso die Notfallversorgung.
An der Grenze kannst du aufgefordert werden, diese Mittel nachzuweisen – etwa durch aktuelle Kontoauszüge, Bargeld oder eine Kreditkarte mit ausreichendem Limit. Wenn du bei einem Gastgeber wohnst, der deine Kosten übernimmt, kann stattdessen eine formelle Verpflichtungserklärung verlangt werden.
Viele Reisende verwechseln das mit „3 Monate ab dem Einreisedatum”. Wenn du eine zweiwöchige Reise planst, muss dein Reisepass ab deinem Ankunftstag noch mindestens 3 Monate und 14 Tage gültig sein, um die Schweizer Einreisebestimmungen zu erfüllen.
Beispiel:
Du reist am 1. Januar in den Schengen-Raum ein
Du bleibst 30 Tage und reist am 30. Januar aus
In den letzten 180 Tagen hast du 30 Tage genutzt
Dir bleiben noch 60 Tage übrig
Wenn du später zurückkehrst:
Du bleibst weitere 40 Tage
Jetzt hast du insgesamt 70 Tage genutzt
Dir bleiben nur noch 20 Tage, bis ältere Tage aus dem 180-Tage-Fenster „herausfallen”
Die Ausreise aus dem Schengen-Raum „setzt” nichts zurück – nur die Zeit tut das.