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Schweizer Flagge Schweiz-Visum beantragen – online & einfach

Finde das richtige Visum für deine Reise in die Schweiz und beantrage es bequem online mit iVisa – ohne unnötigen Aufwand.

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Zwei Touristen schauen auf ein Handy

Anforderungen für das Schweiz-Visum

Die Schweiz ist Teil des Schengen-Raums und erlaubt Staatsangehörigen vieler Länder – darunter die USA, Kanada, das Vereinigte Königreich, Australien, Japan und weitere – die visumfreie Einreise zu touristischen, geschäftlichen oder familiären Zwecken für bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen. Ein Visum bei Ankunft bietet die Schweiz nicht an. Staatsangehörige der Europäischen Union (EU), des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und der Schweiz brauchen für Einreise, Aufenthalt oder Arbeit in der Schweiz kein Visum.

Reisende, die ein Visum benötigen, müssen vor der Abreise ein Schengen-Visum (kurzer Aufenthalt, Typ C) für Besuche bis zu 90 Tagen oder ein Schweizer nationales Visum für langen Aufenthalt (Typ D) für Aufenthalte über 90 Tage beantragen.

Allgemeine Anforderungen für ein Visum für die Schweiz:

Reisepass, der noch mindestens drei Monate über das geplante Abreisedatum aus dem Schengen-Raum hinaus gültig und innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt wurde

Vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular

Aktuelles Passfoto, das den Schengen-Anforderungen entspricht

Reisedetails (etwa Flugbuchung und Adresse der Unterkunft)

Nachweis ausreichender finanzieller Mittel für die Dauer des Aufenthalts

Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 € im Schengen-Raum

Nachweis des Reisezwecks

Über iVisa verfügbare Schweiz-Visa

  • Schweizerische Eidgenossenschaft Schengen-Visum (Typ C)
  • Schweiz Nationales Visum (Typ D)*
  • ETIAS für die Schweiz (demnächst verfügbar)*

Schweizerische Eidgenossenschaft Schengen-Visum (Typ C)

Zweck: Das Schengen-Visum für die Schweiz (Kurzaufenthaltsvisum – Typ C) richtet sich an Reisende, die die Schweiz und andere Staaten des Schengen-Raums zu touristischen Zwecken, Besichtigungen, Urlaub, dem Besuch von Familie oder Freunden, kurzen Geschäftsreisen, der Teilnahme an kulturellen oder sportlichen Veranstaltungen oder anderen kurzfristigen Zwecken besuchen.

Antragszeitpunkt: Es wird empfohlen, den Antrag mindestens 3–4 Wochen vor der Reise zu stellen. Anträge können frühestens 6 Monate vor der geplanten Reise (9 Monate für Seeleute) und spätestens 15 Kalendertage vor der Abreise eingereicht werden.

Dauer und Verlängerungen Das Visum erlaubt einen Aufenthalt von bis zu 90 Tagen innerhalb eines beliebigen Zeitraums von 180 Tagen im Schengen-Raum. Verlängerungen werden nur in Ausnahmefällen gewährt, etwa bei höherer Gewalt, aus humanitären Gründen oder aus schwerwiegenden persönlichen Gründen, und müssen von der zuständigen kantonalen Migrationsbehörde in der Schweiz genehmigt werden.

Einreisen: Das Visum kann je nach Reisebedarf als Visum für einfache, doppelte oder mehrfache Einreise ausgestellt werden.

Grenzübergänge: Inhaberinnen und Inhaber eines Schengen-Visums für die Schweiz können über jeden offiziellen Grenzübergang in der Schweiz oder in einem anderen Schengen-Mitgliedstaat einreisen, einschließlich internationaler Flughäfen (wie Flughafen Zürich, Flughafen Genf und EuroAirport Basel-Mulhouse-Freiburg) sowie Landgrenzen innerhalb des Schengen-Raums.

Ausstellungsformat: Das genehmigte Visum wird als Visumaufkleber im Reisepass der antragstellenden Person ausgestellt. Reisende müssen bei der Einreise in den Schengen-Raum einen Reisepass mit gültigem Visumaufkleber mitführen.

Schweiz Nationales Visum (Typ D)*

Das nationale Visum für die Schweiz ist ein Visum für längere Aufenthalte, das für Aufenthalte von mehr als 90 Tagen erforderlich ist. Es ist die Hauptoption für Studierende an Universitäten, Arbeitnehmer (mit einer Schweizer Arbeitserlaubnis) oder für die Familienzusammenführung. Dieses Visum unterliegt der Genehmigung des jeweiligen schweizerischen Kantons, in dem der Antragsteller seinen Wohnsitz nehmen möchte.

*Dieses Visum bieten wir derzeit nicht an.

ETIAS für die Schweiz (demnächst verfügbar)*

ETIAS (Europäisches Reiseinformations- und Genehmigungssystem) ist kein Visum. Es handelt sich um eine verpflichtende elektronische Reisegenehmigung für visumfreie Reisende, die in die Schweiz und den gesamten Schengen-Raum einreisen. Das System dient der Verbesserung der Sicherheit, indem es Reisende vor ihrer Ankunft an der Grenze überprüft.

  • Wer benötigt ETIAS: Reisende aus über 60 visumfreien Ländern, darunter die Vereinigten Staaten von Amerika, das Vereinigte Königreich, Kanada, Australien und Neuseeland

  • Zweck: Tourismus, Geschäftsreisen, Transit oder kurzfristige Aufenthalte zu medizinischen/studienbezogenen Zwecken

  • Aufenthaltsdauer: Bis zu 90 Tage innerhalb eines Zeitraums von 180 Tagen

  • Gültigkeit: 3 Jahre oder bis zum Ablauf Ihres Reisepasses, je nachdem, was zuerst eintritt

*Bitte beachten Sie: ETIAS ist noch nicht in Kraft. Bis zur offiziellen Einführung können visumfreie Reisende weiterhin nur mit einem gültigen Reisepass in die Schweiz einreisen. Nach der Einführung gibt es eine sechsmonatige Übergangsfrist, in der die Genehmigung empfohlen, aber für die Einreise noch nicht zwingend erforderlich ist.

Preise und Bearbeitungszeiten für das Schweiz-Visum

Schweizerische Eidgenossenschaft Schengen-Visum (Typ C)

Preise ab 369,95 €

Gültigkeit: 3 Monate ab Ausstellung
Einmalige Einreise
90 Tage
Schnellste Lieferung: 30 Tage

Kurzinfos zum Schweiz-Visum

Termin erforderlich?

Ja, zur Erfassung der biometrischen Daten

Häufigster Ablehnungsgrund?

Schwache Bindungen zum Heimatland

Durchschnittliche Antragsdauer?

15–45 Tage

So läuft dein Visumantrag für die Schweiz ab

1

Fülle deinen Online-Antrag aus

Beantworte ein paar einfache Fragen, damit wir für dich ermitteln, ob du ein Schweizer Schengen-Visum oder ein anderes Dokument für deine Reise in die Schweiz brauchst. Lade anschließend deine Unterlagen hoch und zahle sicher. Du kannst deinen Fortschritt speichern und jederzeit zurückkehren. Die meisten sind in weniger als 10 Minuten fertig.

Bei unklaren Schritten begleiten wir dich durch den gesamten Antrag.

2

Wir prüfen deinen Antrag

Das Schweizer Visumsystem gilt als heikel – dein Foto muss die richtige Größe haben und dein Passscan muss in guter Qualität vorliegen. Keine Sorge: Wir prüfen deinen Antrag sorgfältig auf mögliche Verzögerungen.

3

Wir reichen ihn zur behördlichen Bearbeitung ein

Wir sind nicht die Schweizer Regierung, aber wir reichen deinen Antrag bei den zuständigen Behörden ein und stehen dir bei, falls es Rückfragen gibt.

4

Erhalte dein Visum für die Schweiz

Sobald dein Visum genehmigt wurde, benachrichtigen wir dich per E-Mail und erklären dir, wie du es für deine Reise verwendest.

Frau am Flughafen mit Reisepass und Bordkarte in der Hand

Warum iVisa wählen?

Ein Visum auf eigene Faust zu beantragen kann verwirrend und zeitaufwendig sein. iVisa vereinfacht den Ablauf, reduziert Fehler und gibt dir ein gutes Gefühl.

Vorteil

Selbst beantragen

iVisa

Einfache, unkomplizierte Formulare Nicht enthalten Eingeschlossen
Rund-um-die-Uhr-Support durch Visa-Experten Nicht enthalten Eingeschlossen
Fehlererkennung zur Vermeidung von Ablehnungen Nicht enthalten Eingeschlossen
Der einfachste Reisepass-Scan der Welt Nicht enthalten Eingeschlossen
Mehrere Zahlungsmethoden Nicht enthalten Eingeschlossen

1.4M Zufriedene Kunden

24/7Kundendienst

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70,000+ Bewertungen

10 Jahre Erfahrung

98%  Visum-Genehmigungsrate

Schweiz-Visum-FAQs

Was Reisende häufig zu Schweiz-Visen fragen.

Visumfreie Reisende können sich bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen in der Schweiz aufhalten.

Berechnet wird dies nach dem Prinzip des „rollierenden Zeitfensters”: An jedem Tag deines Aufenthalts darfst du in den vorangegangenen 180 Tagen nicht mehr als 90 Tage im Schengen-Raum verbracht haben.

Die ETIAS (European Travel Information and Authorization System) soll für Reisende in die Schweiz im letzten Quartal 2026 verpflichtend werden.

Bis dahin müssen visumfreie Reisende (etwa aus den USA, dem Vereinigten Königreich und Kanada) noch keine ETIAS beantragen und können weiterhin mit einem gültigen Reisepass einreisen.

Sobald sie Ende 2026 eingeführt ist, ist die ETIAS eine digitale Reisegenehmigung, die mit deinem Reisepass verknüpft und 3 Jahre lang oder bis zum Ablauf deines Passes gültig ist.

Ob eine Reiseversicherung Pflicht ist, hängt von deinem Visumstatus ab:

Für visumpflichtige Staatsangehörige: Ja, du musst einen Nachweis über eine Reisekrankenversicherung mit einer Mindestdeckung von 30.000 € (ca. 28.000 CHF) vorlegen, die für den gesamten Schengen-Raum gilt.

Für visumfreie Staatsangehörige: Nein, sie ist für die Einreise gesetzlich nicht vorgeschrieben, aber dringend zu empfehlen. Die Gesundheitskosten in der Schweiz zählen zu den höchsten der Welt, ebenso die Notfallversorgung.

Um in die Schweiz einzureisen, musst du nachweisen können, dass dir für jeden Tag deines Aufenthalts mindestens 100 CHF (ca. 105 €) zur Verfügung stehen. Für Studierende mit gültigem Studierendenausweis reduziert sich diese Anforderung auf 30 CHF pro Tag.

An der Grenze kannst du aufgefordert werden, diese Mittel nachzuweisen – etwa durch aktuelle Kontoauszüge, Bargeld oder eine Kreditkarte mit ausreichendem Limit. Wenn du bei einem Gastgeber wohnst, der deine Kosten übernimmt, kann stattdessen eine formelle Verpflichtungserklärung verlangt werden.

Dein Reisepass muss nach deinem geplanten Abreisedatum aus dem Schengen-Raum noch mindestens drei Monate gültig sein. Außerdem muss der Pass zum Zeitpunkt der Einreise innerhalb der letzten 10 Jahre ausgestellt worden sein.

Viele Reisende verwechseln das mit „3 Monate ab dem Einreisedatum”. Wenn du eine zweiwöchige Reise planst, muss dein Reisepass ab deinem Ankunftstag noch mindestens 3 Monate und 14 Tage gültig sein, um die Schweizer Einreisebestimmungen zu erfüllen.

Unser Team arbeitet mit einem auf Schengen-Visa spezialisierten Rechtspartner zusammen. Dieser prüft deinen Antrag auf Richtigkeit und Vollständigkeit. Sobald die Behörden ihn genehmigt haben, erhältst du eine E-Mail mit den nächsten Schritten.

Die „90/180-Regel” bedeutet, dass du dich innerhalb eines beliebigen, durchgehenden Zeitraums von 180 Tagen maximal 90 Tage im Schengen-Raum aufhalten darfst. Der Zeitraum von 180 Tagen ist nicht fest, sondern wird von jedem Tag, an dem du dich im Schengen-Raum befindest, rückwärts gezählt.

Beispiel:

Du reist am 1. Januar in den Schengen-Raum ein

Du bleibst 30 Tage und reist am 30. Januar aus

In den letzten 180 Tagen hast du 30 Tage genutzt

Dir bleiben noch 60 Tage übrig

Wenn du später zurückkehrst:

Du bleibst weitere 40 Tage

Jetzt hast du insgesamt 70 Tage genutzt

Dir bleiben nur noch 20 Tage, bis ältere Tage aus dem 180-Tage-Fenster „herausfallen”

Die Ausreise aus dem Schengen-Raum „setzt” nichts zurück – nur die Zeit tut das.

Starten Sie noch heute Ihren Antrag für ein Schweiz-Visum

Beginnen Sie noch heute mit Ihrem Visumantrag und erhalten Sie schnell eine Genehmigung.
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