Das Wichtigste
- Die EU verhängte ab dem 25. Juni 2026 vorübergehende Schengen-Visabeschränkungen für somalische Staatsangehörige
- Mehrfacheinreisevisa sind nicht mehr verfügbar, die Bearbeitung dauert jetzt 45 statt 15 Tage
- Vereinfachte Dokumentenanforderungen wurden ausgesetzt, Gebührenbefreiungen für Diplomatenpässe wieder eingeführt
- Die EU begründet dies mit unzureichender Kooperation Somalias bei der Rückübernahme ausreisepflichtiger Staatsangehöriger
Was die EU geändert hat
Die Europäische Union hat zum 25. Juni 2026 vorübergehende Schengen-Visabeschränkungen für somalische Staatsbürger eingeführt und begründet dies mit unzureichender Kooperation Somalias bei der Rückübernahme von Staatsangehörigen, die EU-Länder verlassen müssen.
Die Beschränkungen
- Mehrfacheinreisevisa abgeschafft: Somalische Staatsangehörige können keine Visa mehr erhalten, die mehrere Einreisen in den Schengen-Raum erlauben.
- Bearbeitungszeit verlängert: Visumanträge dauern jetzt 45 statt der üblichen 15 Tage.
- Höhere Dokumentenanforderungen: Vereinfachte Regeln für Nachweisdokumente wurden ausgesetzt, es sind nun umfassendere Unterlagen erforderlich.
- Gebühren für Diplomatenpässe wieder eingeführt: Inhaber somalischer Diplomaten- und Dienstpässe müssen jetzt Visumgebühren zahlen, frühere Befreiungen entfallen.
Vorübergehend, falls sich die Kooperation verbessert
EU-Vertreter bezeichneten die Beschränkungen als vorübergehend und erklärten, sie könnten aufgehoben werden, wenn Somalia eine verbesserte Kooperation bei der Aufnahme zurückgeführter Staatsbürger ohne legalen Status in der EU zeigt.
Historischer Hintergrund
Die Spannungen folgen einem bekannten Muster. 2024 besprach Präsident Hassan Sheikh Mohamud bei einem Besuch in Berlin die Rückübernahmefragen direkt mit Bundeskanzler Olaf Scholz. Die EU setzt Visapolitik zunehmend als Druckmittel ein, um Herkunftsländer zur Kooperation bei Rückführungs- und Abschiebungsverfahren zu bewegen.
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