Das Wichtigste
- Ab Ende 2026 brauchen Inhaber eines neuseeländischen Reisepasses eine ETIAS-Genehmigung für Frankreich und den übrigen Schengen-Raum
- ETIAS ist eine Online-Vorprüfung und kein klassisches Visum – vergleichbar mit dem ESTA der USA
- Nach der Genehmigung gilt ETIAS bis zu drei Jahre oder bis zum Ablauf des Reisepasses und erlaubt 90 Tage Aufenthalt in jedem 180-Tage-Zeitraum
- Bilaterale Abkommen mit bestimmten Schengen-Ländern, darunter Frankreich, können Aufenthalte über die üblichen 90 Tage hinaus erlauben
Ab Ende 2026 brauchen Inhaber eines neuseeländischen Reisepasses eine ETIAS-Genehmigung für Frankreich und andere europäische Reiseziele. Dieses digitale Vorprüfungssystem soll die Grenzsicherheit stärken und den Zugang für berechtigte Besucher trotzdem einfach halten.
Neue ETIAS-Anforderungen für Neuseeländer
Ab dem letzten Quartal 2026 müssen Neuseeländer vor der Europareise einen ETIAS-Antrag online ausfüllen. Die Anforderung gilt für alle visumfreien Staatsangehörigen, die in den Schengen-Raum einreisen. Anders als ein klassisches Visum ist ETIAS eine vereinfachte Registrierung, vergleichbar mit dem ESTA der USA.
ETIAS ist ein Reisegenehmigungsprogramm der Europäischen Union und kein Service von iVisa. iVisa ist ein privates Unternehmen, das dir beim Vorbereiten und Einreichen eines Antrags hilft – die endgültige Entscheidung liegt bei den zuständigen Behörden.
Voraussetzungen und Zeitplan für den Antrag
Für den Antrag brauchst du in der Regel:
- Einen gültigen neuseeländischen Reisepass (mit mindestens sechs Monaten Gültigkeit über dein Ankunftsdatum hinaus)
- Eine aktive E-Mail-Adresse für die Bestätigung
- Ein gültiges Zahlungsmittel (Debit- oder Kreditkarte, PayPal oder Ähnliches)
Das genaue Startdatum steht noch nicht fest, die Einführung wird aber im letzten Quartal 2026 erwartet. Beim ETIAS-Antrag fällt eine Behördengebühr an; wenn du über einen Anbieter wie iVisa beantragst, kommt dazu eine separate Servicegebühr.
ETIAS-Gültigkeit und Schengen-Regeln
Nach der Genehmigung gilt die ETIAS-Genehmigung drei Jahre oder bis zum Ablauf des Reisepasses – je nachdem, was früher eintritt. Reisende dürfen bis zu 90 Tage innerhalb eines laufenden 180-Tage-Zeitraums im Schengen-Raum bleiben.
Ein paar Punkte, die du im Blick behalten solltest:
- Antragsteller müssen ihr erstes Reiseziel angeben (zum Beispiel Frankreich), können ihre Reisepläne danach aber anpassen
- ETIAS deckt 30 teilnehmende europäische Länder ab, zwischen denen du dich frei bewegen kannst
- Innerhalb der Gültigkeitsdauer sind mehrere Einreisen erlaubt
- Auch wer nur einen Flughafenaufenthalt in einem teilnehmenden Land hat, braucht eine ETIAS-Genehmigung
Möglichkeiten der bilateralen Verlängerung
Neuseeländische Staatsbürger können ihren Aufenthalt über die üblichen 90 Tage hinaus verlängern – über bilaterale Abkommen mit bestimmten Schengen-Ländern. Nach dem ersten ETIAS-Zeitraum ist je nach den Regeln des einzelnen Landes zusätzliche Zeit möglich.
Länder mit solchen bilateralen Abkommen sind:
Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Island, Italien, Luxemburg, Niederlande, Norwegen, Österreich, Portugal, Schweden, Schweiz, Spanien, Tschechische Republik und Ungarn.
Ein Beispiel: Ein Reisender verbringt 90 Tage in mehreren Schengen-Ländern und bleibt dann im Rahmen des bilateralen Abkommens weitere 90 Tage speziell in Frankreich. Die Regeln unterscheiden sich je Land – prüfe die offiziellen Quellen, bevor du auf eine Verlängerung baust.
Häufige Fragen
Was, wenn mein Reisepass bald abläuft? Du brauchst mindestens sechs Monate Gültigkeit über deine geplanten Reisedaten hinaus. Wenn dein Reisepass bald abläuft, erneuere ihn vor dem Antrag.
Muss ich meine Bestätigung ausdrucken? Nein. Die ETIAS-Genehmigung ist digital mit dem Reisepass verknüpft, den du im Antrag angibst – du musst also mit genau diesem Reisepass reisen.
Welche Aktivitäten deckt ETIAS ab? ETIAS deckt Tourismus, Familienbesuche und kurze Geschäftstermine ab. Für Arbeit und Studium brauchst du eine andere Visumkategorie.




